Zwischenmiete

Untermieter auf Zeit.

Bei der Zwischenmiete wird eine komplette Wohnung für eine befristete Dauer (unter-)vermietet. Dies ist ein vor allem bei Studenten beliebtes Konzept, wenn sie z. B. ein Auslandssemester oder ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren möchten und für diesen Zeitraum keine doppelten Mietkosten tragen wollen.

Die Nachfrage ist hoch, jedoch muss der Vermieter vorab seine Erlaubnis erteilen. Zudem muss geprüft werden, ob die Zwischenvermietung ggf. unter das Wohnraumzweckentfremdungsverbot-Gesetz fällt, das in einigen Städten gilt!

Die Dauer der Zwischenmiete kann individuell vereinbart werden. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten bei der Zwischenmiete auch gewisse Grundregeln (Haustier, Besuch erlaubt?) und Rahmenbedingungen vorab geklärt werden:

 

 

  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Sind Nebenkosten (Internet, Strom etc.) im Mietpreis der Zwischenmiete enthalten oder zusätzlich zu entrichten?
  • Welche Möbel werden mit vermietet? Hier sollten beide Parteien eine Inventarliste aufsetzen und bereits vorhandene Schäden dokumentieren.
  • Hat der Zwischenmieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit eventuelle Schäden abgedeckt sind?

Darüber hinaus sollte der Zwischenvermieter prüfen, ob möglicherweise Steuern für die Einnahmen aus der Zwischenmiete fällig werden.

Geschäftsreisende, die diese Form des temporären Wohnens in Betracht ziehen, sollten prüfen, ob die Zwischenmiete vollständige Rechtssicherheit bietet und alle Firmenrichtlinien eingehalten werden können.

 

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