Nachgefragt … bei Arkadi Jampolski, Mitgründer und Geschäftsführer von Wunderflats

Arkadi Jampolski

beschäftigt sich aus beruflichem Interesse mit dem Thema Wohnraumzweckentfremdung, denn mit der von ihm mitgegründeten Plattform Wunderflats vermittelt er möblierte Wohnungen auf Zeit.

Damit dies in keiner rechtlichen Grauzone passiert, mischt er sich auch politisch ein und hinterfragt bestehende Bestimmungen. Und wir fragen ihn!

 

Apartmentservice: Wohnraumzweckentfremdung bezieht sich auf „Wohnen“ – wie genau definiert sich aber „Wohnen“?

Arkadi Jampolski: Vorab: ich bin kein Anwalt, also ist mir Rechtsberatung untersagt. Ich berichte aber gerne, was mein Kenntnisstand ist.

Die Städte genehmigen das Bauen von Gebäuden verbunden mit einem Nutzungszweck. Dieser kann Wohnen, Gewerbe (z. B. Büros) oder Beherbergung (Hotels) sein. Jetzt werden Wohngebäude über Airbnb an Touristen vermietet. In den Ferienwohnungen wohnt aber niemand, sondern wird beherbergt. Der Unterschied ist, beim Wohnen wird der Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlagert, beim Beherbergen bleibt der Lebensmittelpunkt woanders. Das gefällt simpel gesagt vielen Städten nicht, denn die Stadtplanung wird durcheinander geworfen und mancherorts steigen Mieten. Wenn du feststellen willst, ob sich nun der Lebensmittelpunkt verlagert, musst du dir den genauen Aufenthaltsgrund anschauen. Medizintouristen z. B. wohnen nicht, sie fallen unter Beherbergung, auch bei 6-Monats-Aufenthalten. Berufswechsler, die für die ersten 1-2 Monate in Berlin eine möblierte Wohnung buchen, wohnen, sie verlagern ihren Lebensmittelpunkt.

Ist diese Abgrenzung Deiner Meinung nach eindeutig?

Wir können auf jeden Fall damit arbeiten. Ich denke, dass Deutschland langfristig neben Wohnen auch eine Art möbliertes Wohnen als Kategorie helfen wird. Sowohl im Mietrecht, Steuerrecht als auch im Baurecht. Das gibt wohnwirtschaftlichen Anbietern eine höhere Investitionssicherheit. Es entsteht mehr flexibler Wohnraum, der im Rahmen der Globalisierung wichtig ist. Trotzdem braucht man noch die Trennung zur Beherbergung. Aktuell gibt es zwei Wege: 1. der Aufenthaltsgrund und 2. die Aufenthaltsdauer. Berlin hat es kombiniert und alles ab einem Monat und mit dem richtigen Aufenthaltsgrund ist Wohnen. Das ist zwar etwas aufwendig zu erfassen, aber ich denke es ist sinnvoll. Ich denke, dass es der Immobilienwirtschaft gut tun würde, wenn diese Regelung in allen Großstädten einheitlich ist. In München sind es sechs Monate, in Hamburg drei Monate und der Aufenthaltsgrund spielt dort eine andere Rolle.

D. h. sobald ich an Touristen vermiete, kann mich das „Zweckentfremdungsverbot-Gesetz“ betreffen?

Als Anbieter aus der Wohnwirtschaft, ja. Wenn du in Berlin Wohnraum an Touristen vermietest, fällt es unter Zweckentfremdung, auch wenn sie dort sechs Monate Urlaub machen.

Wo funktioniert das bestehende Gesetz Deiner Meinung nach? Wo nicht?

Ich finde, die Eingrenzung was Wohnen und was Beherbergen ist, ist gelungen. Ein Monat ist eine gute Grenze. Berufseinsteiger können dann eine möblierte Wohnung buchen und suchen sich nach Ankunft in Berlin ihre dauerhafte Wohnung. Das Hotel ist da für viele einfach zu teuer.

Die Kontrolle ist natürlich schwierig. Jeder Aufenthalt muss überprüft werden, jeder einzelne Mietvertrag und Aufenthaltsgrund.

Die Hamburger verbieten und bestrafen in ihren Zweckentfremdungsgesetz die Werbung für kurze Aufenthalte in Wohnungen. Ich kann also mit einer Strafe rechnen, wenn ich auf Airbnb oder FeWo-Direkt eine Wohnung als Ferienwohnung für Wochenendaufenthalte anbiete. Das erleichtert die Kontrolle, denn die Stadt muss keine Mietverträge prüfen.

Was möchtest Du durch Deine Gespräche mit den politischen Gremien erreichen?

Mein Mitgründer, Jan Hase, und ich wollen ehrlich gesagt selbst lernen, wie man auf möbliertes Wohnen aus gesamtdeutscher Sicht schaut. Aus der Sicht der Städteplanung, als Politiker, was ist wertschöpfend, was nicht. Dann berichten wir den Entscheidern, wie es für Mieter möblierten Wohnraums ist, als Anbieter und auch als Wunderflats-Plattform, die die Vertragsabwicklung übernimmt. Wenn wir diese Informationen gesammelt anschauen, dann können wir sinnvolle Änderungen in Deutschland voranbringen.

Lieber Arkadi, herzlichen Dank für das Gespräch!

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