Kulturförderabgabe – Was muss man wissen?

Die sogenannte Kulturförderabgabe, auch Bettensteuer, Übernachtungssteuer oder Tourismusförderabgabe genannt, wurde von dem Politiker Norbert Walter-Borjans ins Leben gerufen. Diese Abgabe findet seit 2009 immer mehr Beachtung. Neben deutschen großen Städten wie Berlin, Hamburg und Köln wird sie auch in immer mehr mittelgroßen Städten wie Weimar, Jena und Lübeck für Privatreisende fällig. Die Abgaben fließen meist in den allgemeinen Haushalt der jeweiligen Städt.

Die Kulturförderabgabe richtet sich oft nach dem Nettoübernachtungspreis, auf den in vielen Fällen etwa 5 % aufgeschlagen werden. In der Stadt Dortmund werden sogar 7,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis als Beherbergungsabgabe verlangt. In Städten wie Bremen, Dresden oder Eisenach gibt es keine prozentuale Abgabe auf den Übernachtungspreis, sondern eine Pauschale, die sich je nach Größe und Ausstattung der Gasthäuser und Hotels richtet. Neben den verschiedenen Grundlagen der Berechnung der Bettensteuer, gibt es auch diverse Befreiungsmöglichkeiten. So sind geschäftlich Reisende von der Steuer ausgenommen.

Wer einen Überblick die Grundlagen und Befreiungsmöglichkeiten der Kulturförderabgabe in deutschen Städten erhalten möchte, findet hier eine Website, auf der alle deutschen Städte mit der jeweiligen Tourismusabgabe mit den jeweiligen Ausnahmen und Sonderregelungen aufgelistet sind.

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